Haftpflicht

Haftpflicht

Die große Mehrheit aller Gewerbe in Deutschland lässt sich durch eine Haftpflichtversicherung hier im besonderen durch eine betriebliche Haftpflichtversicherung gegen Forderungen Dritter absichern. Dies ist auch aus gutem Grund notwendig: Schäden, verursacht durch die betriebliche Tätigkeit, gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, können schnell in die Millionen gehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Gewerbehaftpflichtversicherung genannt, schützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gegen Personen-, Sach- und unter Umständen auch Vermögensschäden. Da Gewerbetreibende gesetzlich zur Erbringung eines Schadensersatzes verpflichtet sind (gem § 823 Abs. 1 BGB) und dies schnell die Existenz des Selbstständigen bedrohen kann, ist diese Versicherung fast schon obligatorisch für jeden Gewerbetreibenden.

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Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist ein wichtiger Teil des Risikomanagements fast aller Unternehmen. Unternehmer müssen nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für das ihrer Mitarbeiter in vollem Umfang haften. Da es trotz größter Sorgfalt nicht immer möglich ist, alle Risiken und Gefahren zu vermeiden, schützt die Betriebshaftpflichtversicherung das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor möglichen Schadensersatzforderungen Dritter.

In der Haftpflicht  gibt es  branchen- und tätigkeitsbezogene Versicherungslösungen. Für einige Tätigkeiten und Berufe besteht auch die Pflicht zum Abschluß einer speziellen Haftpflichtversicherung.

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