Anstellungsvertrags-Rechtschutz
Mit einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz sichern die Vorstände, Geschäftsführer einer GmbH, Aufsichts- und Verwaltungsräte, der nicht ehrenamtliche Vorstände eines Vereins ab. Das betrifft vor allem Ansprüche sowie Auslegungsstreitigkeiten über Vertragsinhalte, die sich aus ihrem Anstellungsvertrag ergeben. Diese Personengruppen sind nicht wie normale Arbeitnehmer über klassische Kündigungs-Schutzgesetze abgesichert. Der Versicherungsschutz einer sonst in privaten Rechtsschutz-Paketen üblichen Arbeitsrechtsschutz-Deckung greift für diesen Personenkreis regelmäßig nicht.
Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz schafft dagegen wichtigen und umfassenden Kostenschutz.
Welche Kosten sind versichert?
Er umfasst die Kostenübernahme für außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitgliedes oder Geschäftsführers. Das sind zum Beispiel außergerichtliche Anwaltsgebühren, gesetzliche Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren, Reisekosten des Anwalts, Gerichtskosten, notwendige Vorschüsse, Reisekosten bei Erscheinen vor einem ausländischen Gericht, gerichtliche Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen.