D & O Versicherung für Vereine
Eine ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand wird von engagierten Vereinsmitgliedern gerne übernommen. Dabei machen sich diese Personen kaum Gedanken darüber, daß Sie mit ihrem stärkeren zeitlichen Engagement im Verein gleichzeitig persönliche Haftungsrisiken eingehen. Diese sind denen eines Vorstands in der Privatwirtschaft gleich. Wird ein Mitglied des Vorstandes von Vereinsmitgliedern oder Dritten (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger) wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, kann der Vorstand mit seinem privaten Vermögen unbegrenzt haften. Das heißt, in vielen Fällen es gibt eine gesamtschuldnerische Haftung aller Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein.
Deckungsumfang:
– Absicherung der persönlichen Haftung von Vereinsorganen
– Rechtsschutz für drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit
– Rückendeckung bei Fehlern im Innen- und Außenverhältnis