Bevor man die Frage nach der Höhe der Versicherungssummen beantwortet, muß man sich über den Deckungsumfang der Cyberversicherung klar werden. Im Rahmen dieser Versicherung sind Eigenschäden und Drittschäden versichert und es werden die Kosten für Assistance-Leistungen übernommen. Diese drei Faktoren bilden letztendlich die Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Deckungssumme.
Eigenschäden
Bei den Eigenschäden geht es um die Einschätzung der Höhe der Wiederherstellungs- und Reparaturkosten die bei Angriffen auf Ihre IT-Infrastruktur entstehen können? D.h. wie teuer sind die eingesetzten IT-Systeme und das IT-Equipment und welche Kosten entstehen bei deren Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung. Außerdem fallen auch Kosten für die Wiederherstellung von Betriebssystemen, Datenbanken und Verwaltungssystemen an. Ein Cyberangriff führt in der Regel auch zu einer Betriebsunterbrechung. Es bedarf der Klärung , wie lang ist im Höchstfall die Zeitspanne der Unterbrechung. Welche finanzielle Folgen kann das für Ihr Unternehmen haben.
Drittschäden
Cyberschäden im eigenen Unternehmen kann zu einer Datenrechtsverletzung, eines Datenverlustes oder Verletzung von Personen- oder Markenrechten bei Ihrem Kunden/Auftraggeber führen. Dieser sogenannte Drittschaden würde im Rahmen der Cyberversicherung über die Haftpflicht versichert sein. Marktüblich sind dafür Versicherungssummen von 250.000 EUR bis zu 1 Mio. EUR.
Assistance-Leistungen
Erfolgt die Wiederherstellung durch die eigene IT-Abteilung oder werden externe IT-Dienstleister benötigt.