D & O Versicherung
Die D & O-Versicherung ist eine Managerhaftpflichtversicherung für die Unternehmensorgane wie Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat sowie leitende Angestellte. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Managertätigkeiten, von der operativen Tätigkeit bis hin zu strategischen Entscheidungen. Wird beispielsweise eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, deckt die D&O-Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs. Zudem wird der Schadenausgleich im Falle berechtigter Haftungsansprüche übernommen.
Wer ist versichert?
Welche Haftungssituation bestehen für den Manager?
Einfache Fahrlässigkeit
Einfache Fahrlässigkeit z.B. im Sinne des § 43 Abs. 1 GmbH Gesetz liegt vor, wenn der Geschäftsführer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außer acht gelassen hat.
Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr bedeutet, in der Praxis , daß nicht per Gericht die Schuld eines Angeklagten nachgewiesen wird, sondern daß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muß.
Unbeschränkte Haftung
Der Geschäftsführer oder das Organmitglied haftet unbeschränkt, d.h. im Schadenfall kann auf das Privatvermögen zurück gegriffen werden.
Gesamtschuldnerische Haftung
Jedes Organmitglied haftet nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch gesamtschuldnerisch für die Fehlentscheidungen anderer Mitglieder des Organs. Man läuft somit Gefahr, für die Fehler anderer zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Lange Nachhaftungszeiten
Die Nachhaftungszeiten können für Unternehmen bis zu 5 Jahre und für börsennotierte oder in der Finanzdienstleistungsbranche tätige Unternehmen bis zu 10 Jahre betragen.
Unübersichtliche Gesetzeslage
Ca. 84.000 Vorschriften und Verordnungen existieren in Deutschland die von Managern beachtet werden müssen.
Was ist versichert?
Versichert sind Schadenersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis.
Streitigkeiten im Innenverhältnis sind Schadenersatzforderungen des Unternehmens
gegen das eigene Management, beispielsweise aufgrund von
- Organisationsverschulden
- Auswahlverschulden
- Überwachungsverschulden
Ansprüche aus dem Außenverhältnis werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern,
Behörden oder Geschäftspartnern gegen das Unternehmen und
seine Organmitglieder geltend gemacht.
Die D & O-Versicherung schützt auch das Unternehmensvermögen. Daher sollte grundsätzlich jedes Unternehmen Versicherungsschutz über eine D&O-Versicherung genießen. Auch bei ehrenamtlichem Engagement kann eine Haftung drohen. Tätigkeiten in Stiftungen, Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen können ebenfalls mit einer D&O-Versicherung abgesichert werden.
Fallbeispiel
Haftung des Geschäftsführers für Vermögensdelikte von Mitarbeitern