natürliche Personen D &. O Versicherung

D & O Versicherung für natürliche Personen

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Zweck der D&O-Versicherung für natürliche Personen ist der Schutz des privaten Vermögens dieser versicherten Person (z.B. Geschäftsführer, Unternehmensleiter, Vorstand) .

Versichert sind Manager oder Beauftragte, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom Unternehmen für das Sie arbeiten oder einem Dritten  auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Im Gegensatz zur D & O die das Unternehmen abschließt,  ist bei einer D&O Versicherung für natürliche Personen  die im Vertrag benannte, natürliche Person alleiniger Rechteinhaber des Vertrages.  Diese hat damit volle Entscheidungsbefugnis über die Vertragskonditionen. Eine Änderung oder Kündigung des Vertrages ist somit nur von der im Versicherungsschein benannten Person möglich.

Im Gegensatz zur D & O Versicherung für Unternehmen  steht die Versicherungssumme im Schadenfall nur für die versicherte Person zur Verfügung und muss nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden.

Deckungsumfang:

– Doppelte Versicherungssumme (Abwehr + Schadenersatz)
– Echte Verstoß-Deckung: Versicherungssumme je Verstoßjahr
– Unabhängigkeit von Aufsichtsrat & Co: eigenständiger Abschluss durch den Manager
– Einschluß von Zusatzbausteine (z.B. Dienstwagenersatz, AGG-Deckung etc.) möglich
– Unbegrenzte Rückwärtsdeckung für laufende Mandate
– Unbegrenzte + unverfallbare Nachmeldefrist
– Kündigungsverzicht im Schadenfall
– Freie Anwaltswahl

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